ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Catherine Roider Fotografie, Hangweg 3, 4020 Linz-Zaubertal,

catherine@zaubertal.at, www.catherineroider.at

1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem österreichischen Recht. Catherine Roider Fotografie (im Folgenden „Fotografin“ genannt) erbringt ihre Leistungen (im Folgendem auch genannt: Fotografien/Ideen/Konzepte/Werke/Bilddateien) ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Fotografin und dem Kunden (Auftraggeber/Vertragspartner). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Fotografin schriftlich bestätigt werden. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Die Erteilung eines Auftrags an den Fotografen kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Der  Fotograf übermittelt dem  Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit nach  Eingang des Auftrags  eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrags. Die Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben von Preisen.

2. Eigentumsrecht und Urheberrecht

Die Fotografin ist Urheber des Werkes und dieses ist nicht übertragbar. Das Werk untersteht dem Urheberrechts-Gesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung ohne Zustimmung der Fotografin ist dem potenziellen Kunden auf Grund des Urheberrechts-Gesetzes nicht gestattet. Jede Veränderung des Werkes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem – dem Fotografen bekannten – Vertragszweck erforderlich sind. Digitale und Analoge Originale sind Eigentum der Fotografin und werden ein Jahr archiviert. Danach besteht vom Kunden kein Anrecht auf Originale. Besteht ein vorzeitiger Verlust von Seite der Fotografin, haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist verpflichtet bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, etc.), einen leserlichen Hersteller-Vermerk wie folgt anzubringen, somit das Werk eindeutig zuordenbar ist. Dieser Vermerk lautet: Foto: © Catherine Roider. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (z.B. Kunstbücher) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist der Fotografin die Webadresse mitzuteilen – auch im Internet mit dem Copyrighthinweis der Fotografin zu versehen. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Fotografin setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Fotografin dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Fotografin, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Fotografin, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Fotografin zulässig. Dafür steht der Fotografin als Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Für jede widerrechtliche Nutzung des Werkes steht der Fotografin ein, der Nutzung angemessenes, Honorar in doppelter Höhe zu. Analogen und digitalen Originale der Werke (RAW-Dateien, Negative, etc.) sind Eigentum der Fotografin. Wenn nicht anders vereinbart hat der Kunde in der Norm Recht auf die von der Fotografin entwickelten oder bearbeiteten Werke (hochauflösende JPG-Datei und/oder z.B. kostenpflichtige Ausarbeitungen).

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der zwischen Kunden und Fotografin vereinbarten Leistungsbeschreibung wie z.B. Briefing bzw. Angebotsunterlagen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Fotografin. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Fotografin. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Rahmenbedingungen/Unterlagen im Zuge des Auftrages auf allfällige Urheberrecht oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass diese für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. (z.B. spezielle Gebäude, Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle)

4. Fremdleistungen, Beauftragung Dritter

Die Fotografin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“) – z.B. Labore. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Fotografin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Fotografen-Vertrages aus wichtigem Grund.

5. Termine

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Fotografin schriftlich zu bestätigen. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Fotografin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Fotografin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist es der Fotografin nicht möglich den Termin wahrzunehmen (z.B. Krankheit) ersucht sie nachweislich um Ersatz/Vertretung bei einem anderen Berufsfotografen. Dadurch hält sich die Fotografin schad- und klaglos. In Fällen höherer Gewalt, oder z.B. schweren Erkrankungen oder Unfällen, in denen es dem Fotografen nicht zumutbar ist eine Vertretung zu organisieren hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Ansprüche die durch den Vertrag entstanden sind. Handelt es sich in diesem Fall um ein Fixgeschäft gibt der Fotograf eine eventuelle  Anzahlung so bald es ihm möglich ist zurück. Handelt es sich nicht um ein Fixgeschäft wird der Fotograf so bald wie möglich mit dem Kunden einen neuen Termin vereinbaren. Ist der Kunde Unternehmer so ist jegliche Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen. Befindet sich die Fotografin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Fotografin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Honorar, Rechnung

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Fotografin für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Fotografin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, wenn sich die Leistung z.B. über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist die Fotografin berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen. Das Honorar ist umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Fotografin für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Alle Leistungen der Fotografin im Zuge des Auftrags, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Fotografin schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Fotografin den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlags-Überschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Fotografin – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Fotografin die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Fotografin begründet ist, hat der Kunde der Fotografin darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten. Weiters ist die Fotografin bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Fotografin, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte.

7. Vorzeitige Auflösung

Die Fotografin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn – 1) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; – 2) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Mahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. – 3) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Fotografin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Fotografin eine taugliche Sicherheit leistet. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Fotografin fortgesetzt, trotz schriftlicher Mahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Fotografin gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Fotografin. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Fotografin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Fotografin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Fotografin aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Fotografin schriftlich anerkannt.

9. Kennzeichnung

Die Fotografin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen oder Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). Das Eigentum an den Bilddateien steht der Fotografin zu.

10. Gewährleistung, Haftungsausschluss

Die Fotografin führt den erteilten Auftrag sorgfältig aus. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Fotografin schriftlich unter Beschreibung des Mangels aufzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Fotografin zu. Die Fotografin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Fotografin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Fotografin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Fotografin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Fotografin für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet (wie z.B. auch Farbdifferenzen bei Nachbestellung). Das Produkthaftungsgesetz (PHG) ist nicht anwendbar. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.

11. Datenschutz

Datenverarbeitung erfolgt nach den in der DSGVO normierten Rechtmäßigkeitsgrundlagen. Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (wie Name/Firma, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Daten für Kontoüberweisungen) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten (in Papier- und/oder elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Darüber hinaus ist die Fotografin berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke der Unternehmen und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierzu reicht eine einfache E-Mail an catherine@zaubertal.at. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm eventuell elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

11. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz der Fotografin. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Fotografin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Fotografin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Fotografin berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in einer ge­schlechts­spe­zi­fischen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.